Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sterntaucher Filmproduktion

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Für alle Vereinbarungen und Leistungsbeziehungen zwischen der STERNTAUCHER Filmproduktion GmbH, Schröderstiftweg 8, 20146 Hamburg (nachstehend: „STERNTAUCHER“ oder „wir“) und unseren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Sie gelten ferner in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für sämtliche künftigen Aufträge und Leistungen in der Geschäftsbeziehung, auch wenn Sie nicht nochmals gesondert erwähnt werden. Abweichenden Bedingungen oder Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Wir erbringen unsere Leistung ausschließlich für unternehmerisch tätige Kunden oder Behörden bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts.

(1) Grundlagen
1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung unseres verbindlichen Angebots durch den Kunden oder durch Bestätigung oder auftragsgemäße Ausführung einer verbindlichen Anfrage des Kunden unsererseits zustande. Vertragsgegenstand ist die jeweils vereinbarte Leistung. Zusätzliche und nicht ausdrücklich benannte Leistungsbestandteile schulden wir nur, soweit sie als wesentliche Vertragspflicht zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks unabdingbar sind.

2. Unterbreiten wir dem Kunden auf dessen Anfrage hin Vorschläge oder Angebote, die der Kunde dann mit Dritten umsetzt, so vergütet uns der Kunde die Erstellung des Konzepts/Vorschlags angemessen nach Maßgabe der Vergütungsregelungen dieser AGB. 3. Unsere Preis- und Kostenangaben verstehen sich im Zweifel stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Lizenzmaterial, Schriften und sonstiges in der Produktion zu verwendende Fremdmaterial sind in Angeboten und Kostenaufstellungen vorbehaltlich abweichender Kennzeichnung nicht enthalten. An unsere Angebote sind wir vorbehaltlich dort anders angegebener Bindungsfrist 90 Tage gebunden.
4. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung unserer Leistung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten, sich nicht unmittelbar aus der Beauftragung ergebenden Zweck der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform bedarf.
5. Bei kreativ-gestalterischen Auftragsinhalten besteht für uns im Rahmen des Auftrags nach pflichtgemäßem Ermessen Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist.
6. Die Erzielung eines über die unsere eigentliche Leistung hinausgehenden Erfolges, wie z.B. künstlerische Qualität, Prämierungen, Werbeerfolg, Akzeptanz bei bestimmten Zielgruppen o.ä. schulden wir nicht. Die Einbeziehung von besonderen inhaltlichen, technischen, kulturellen, ökonomischen oder medialen Rahmenbedingungen und sonstigen technischen oder logistischen oder anderen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
7. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden angemessen zu vergüten. Als angemessen gelten im Zweifelsfall die Regelsätze von STERNTAUCHER, soweit solche Regelsätze nicht bestehen oder sich als nicht angemessen erweisen, die Regelungen des jeweils gültigen Vergütungs- Tarifvertrages oder der einschlägigen Branchen-Honorartabellen, sofern solche generellen Regelungen nicht bestehen, die für Hamburg branchenüblichen Vergütungssätze für vergleichbare Leistungen professioneller spezialisierter Filmproduktionsanbieter.
8. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten, Anpassungen und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt. Wir schulden vorbehaltlich abweichender Regelung oder Vereinbarung einen Basisvorschlag und eine Korrekturschleife.
9. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Ein etwaiger Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung schließen wir gerne auf besonderen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten ab. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung und mit Billigung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war. Bei der Bereitstellung oder Übermittlung von Daten sind wir bis zur Datenübergabe der von uns zu verantwortenden Infrastruktur an das Übermittlungsnetzwerk verantwortlich. Für Fehler des Übertragungsnetzwerkes oder Umstände, die in zwischengeschalteten Stellen oder Endpunkten des Übertragungsnetzwerkes eintreten, sind wir nicht verantwortlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich seine Infrastruktur so einzurichten, dass von uns übermittelte Daten im notwendigen Umfang sowie innerhalb der erforderlichen Zeit entgegengenommen werden können. Das betrifft insbesondere die Bereitstellung ausreichender Speicherplatzkontingente und die richtige Konfiguration von Sicherheitsvorrichtungen.
10. Die Aufbewahrung von Requisiten, Unterlagen und anderen Sachen des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schulden wir nicht. STERNTAUCHER vom Kunden überlassene Gegenstände und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haften wir nur bis zur Höhe des Materialwertes.
11. Wir geraten nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Textform. Genannte Leistungstermine verstehen sich vorbehaltlich der Erfüllung sämtliche erforderlichen Mitwirkungspflichten des Kunden.
12. Die Darstellung von Gegenstand, Reichweite und Wirkung unserer Leistungen und deren Verwendung durch den Kunden dient ausschließlich der Leistungsbeschreibung und stellt kein selbstständiges Garantieversprechen dar. Garantien im Rechtssinne durch uns liegen nur bei Garantieabrede in Textform unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.

(2) Beratung
1. Beratungsleistungen erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Soweit für die Beratungsleistungen und die Erhebung erforderlicher Daten Dritte herangezogen werden, erfolgt die Heranziehung dieser Dritten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Namen und im Auftrag des Kunden.
2. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung der Beratungsleistung unter Berücksichtigung der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Anforderungen, nicht jedoch ein bestimmtes Beratungsergebnis. Für Beratungsleistungen gilt stets Dienstvertragsrecht. Unsere Beratung Aussagen und Empfehlungen entsprechen dabei stets unserem besten Wissen und Gewissen. Bei mehreren möglichen Lösungsalternativen schulden wir nicht, dass eine bestimmte Alternative genannt oder vorrangig empfohlen wird.
3. Soweit wir für den Kunden Beratungsleistungen und darüber hinaus auch weitere andere Leistungen (z.B. Produktionsleistungen) erbringen, sind diese Leistungsteile jeweils als selbstständige Leistung zu qualifizieren. Soweit wir im Rahmen der Projektvorbereitung sowie der Konzeption und Planung von Maßnahmen und Leistungen für den Kunden tätig werden, gilt dies als Beratungsleistung. Die sich aus der Beratung ergebenden Leistungen werden wir mit dem Kunden abstimmen und zweckmäßige Maßnahmen aus dem Beratungsergebnis abstimmen. In der Umsetzungsphase schulden wir keine erneute Überprüfung der Aufgabenstellungen, Annahmen und Rahmenbedingungen und können das mit dem Kunden abgestimmte Beratungsergebnis als Grundlage ansehen.

(3) Medienproduktion
1. Für die Entwicklung und Durchführung von Produktionen im Bereich Film, Foto, Animation und sonstigen Kreativleistungen (nachfolgend zusammenfassend: „Produktion“) durch uns gelten die folgenden Regelungen ergänzend:
2. Wir erstellen für die Produktion einen Konzeptvorschlag, welcher die geplante Konzeption sowie den voraussichtlichen Umfang sowie den Einsatzzweck der Produktion(en) aufzeigt (Grobkonzept).
3. Nach Vorlage des Grobkonzepts hat der Kunde den Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber uns schriftlich oder per E- Mail freizugeben oder detaillierte Nachbesserungswünsche schriftlich oder per E-Mail darzustellen. Nach Freigabe des Grobkonzepts durch den Kunden erstellen wir einen Vorschlag für die Inhalte (Feinkonzept), beispielsweise das Storyboard entsprechend dem Grobkonzept. Nach dessen Präsentation durch uns und Kontrolle sowie Freigabe durch den Kunden erfolgt die Umsetzung der Produktion. Lehnt der Kunde das Grobkonzept in wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version ab oder äußert er sich nicht innerhalb von 14 Tagen zur ersten oder einer angepassten Version, so haben wir das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die jeweilige Entwicklungsphase vereinbarte Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung der Entwicklungsphase nicht ausdrücklich vereinbart, so haben wir das Recht, eine anteilige Vergütung in Höhe von 20 % der für das Gesamtprojekt vereinbarten Vergütung pro Entwicklungsphase zu verlangen. Nacharbeiten am Feinkonzept sind vom Kunden zu vergüten, sofern es sich nicht um Mängelbehebung (Abweichungen vom Konzeptvorschlag oder objektive Fehler) handelt.
4. Wir haften nicht für die Eignung von uns erstellter Medien in Bezug auf die Erfüllung bestimmter rechtlicher oder technischer Standards, soweit dies nicht Gegenstand der jeweiligen Beauftragung ist. Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden gewünschten Gestaltung sowie die Erfüllung rechtlicher Anforderungen im Hinblick auf die Inhalte und Inhaltsvorgaben bzw. Inhaltswünsche des Kunden ist der Kunde verantwortlich; wir schulden insoweit keine Prüfung.
5. Das Wetterrisiko trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten wegen wetterbedingt abgebrochener, wiederholter, verschobener oder veränderter Produktionen. Gleiches gilt für andere Mehrkosten, die aus nicht von uns zu vertretenden Gründen entstehen sowie Mehraufwand wegen technischer, rechtlicher oder sonstiger Ereignisse und Umstände, die nicht von uns zu vertreten sind. Unsere Haftung nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen bleibt unberührt. Wir informieren den Kunden über erkennbaren Mehraufwand.

(4) Dritte
1. Wir dürfen nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Unsere Verantwortlichkeit für die uns obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.
2. Soweit vereinbart, erfolgt die Auftragserteilung an Dritte nach Zustimmung des Kunden im Namen und Auftrag des Kunden. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haften wir für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner sind wir nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von uns leistende Vergütungen (Fremdkosten) können wir Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen. Gleiches gilt für sonstige Kosten und Auslagen, die aufgrund der Vorgaben bzw. Wünsche des Kunden für die jeweilige Produktion entstehen (z.B. Miet-, Reise-, Transport-, Unterbringungskosten).

(5) Allgemeine Mitwirkungspflichten
1. Der Kunde hat uns alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und uns bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
2. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Ausführung des Auftrages per Email mit dem Kunden zu kommunizieren. Soweit vom Kunden nicht anders verlangt und in Textform vereinbart, erfolgt elektronische Kommunikation ohne Inhaltsverschlüsselung. Der Kunde wird gebeten, von ihm übermittelte besonders geheimhaltungsbedürftige Daten beispielsweise durch Passwortschutz vor unbefugtem Zugriff zu sichern und uns vor einer derartigen Übermittlung über diesen Umstand sowie über die zur auftragsgemäßen Verwendung notwendigen Informationen in Kenntnis zu setzen.
3. Der Kunde trägt für eine projektförderliche Kommunikation auf seiner Seite Sorge. Dies beinhaltet die Kenntnisnahme von uns an den Kunden gerichteter Nachrichten, die regelmäßige Prüfung des Posteingangs sowie die unter Berücksichtigung der vereinbarten zeitlichen Anforderungen kurzfristige Beantwortung von Fragen durch hinreichend qualifizierte und mit ausreichenden Entscheidungsvollmachten versehene Mitarbeiter.
4. Wir können Angaben und Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig unterstellen und sind zu Nachforschungen und Nachfragen nicht verpflichtet. Wir werden den Kunden jedoch bei von uns erkannten Unrichtigkeiten oder Informationslücken auf diesen Umstand hinweisen. Verzögerungen, die sich aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verzögerter Mitwirkungen ergeben, berechtigen uns zu einer entsprechend späteren Bereitstellung unserer Leistung, und zwar auch dann, wenn dies während eines bereits eingetretenen Verzuges erfolgt.
5. Der Kunde übergibt uns nur solche Vorlagen, Anforderungen und Materialien, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde erteilt uns darüber hinaus nur solche Weisungen, deren Ausführung nicht gegen Rechte Dritter oder Gesetzesvorschriften verstößt. Wir sind zu einer rechtlichen Prüfung ausdrücklich nicht verpflichtet, werden den Kunden auf erkannte Rechtsverletzungen jedoch hinweisen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen und Rechten Dritter sowie Schäden, Aufwendungen und Kosten frei, die auf vom Kunden zu vertretende Rechtsverletzungen zurückzuführen sind.
6. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Vertragsleistung sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen (soweit nicht eine abweichende Zeit in Textform hierfür vereinbart ist) mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem in Textform vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt. Für abgenommene oder durch den Kunden bereitgestellte Inhalte ist unsere Haftung im Umfang der Abnahme/Bereitstellung durch den Kunden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Grammatik/Rechtschreibung, inhaltliche Richtigkeit, Verwendbarkeit für den vorgesehenen Zweck, rechtliche Zulässigkeit und sonstige derartige Faktoren und deren jeweilige Auswirkungen. Das Lektorat ist nur Bestandteil unserer Leistung, soweit dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet ist.
7. Der Kunde ist für die Abklärung der für den Kunden geltenden rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen an unsere Leistung verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde sicherstellen, dass durch die Umsetzung kundenbezogener Anforderungen keine Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Wir sind nicht zu rechtlicher Beratung oder Recherche verpflichtet. Unberührt bleibt unsere Haftung für die Bereitstellung vertragsgemäßer urheberrechtlicher Nutzungsrechte im Hinblick auf die von uns erbrachten Leistungen.
8. Eine Gewährleistung für die Freiheit entgegenstehender Rechte Dritter in Bezug auf unsere Leistung (insb. Inhalt und Titel) besteht ausschließlich in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland. Unberührt bleibt unsere Haftung dafür, dass wir das Leistungsergebnis selbst und ohne rechtswidrige Verwendung von Materialien Dritter erstellt haben. Schutzrechtsrecherchen erfolgen ausschließlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist und unter dem Vorbehalt der Vergütung der Recherche im Umfang des Aufwands einer qualifizierten Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz nebst unserem Aufwand für Briefing, Betreuung und Aufbereitung des Rechercheergebnisses.
9. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der für das jeweilige Projekt auf Kundenseite verantwortlich ist und der für das Projekt wesentliche Entscheidungen entweder selbst treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Der Ansprechpartner oder ein rechtzeitig benannter Stellvertreter ist während der üblichen Geschäftszeiten des Kunden kurzfristig erreichbar. Sofern sowohl der Kunde als auch wir einen Ansprechpartner/Vertreter benannt haben, erfolgt der Austausch vertragswesentlicher Informationen über diese Ansprechpartner.

(6) Termine
1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von uns vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere
Gewalt, staatliche Maßnahmen, allgemeine Gefährdungslagen oder Maßnahmen aufgrund Seuchen oder Krankheiten, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von uns zu vertretende Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung, Pandemievorfälle oder pandemiebedingte Einschränkungen der Verfügbarkeit von Leistungen, Einrichtungen und Mitwirkungen Dritter. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, bei einer mehr als drei Monate andauernden Verhinderung der Leistungen Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall hat uns der Kunde, soweit wir das Leistungshindernis nicht zu vertreten haben, den bis zur Kündigung bereits entstandenen Aufwand, nicht stornierbare Aufwendungen sowie unseren kalkulatorischen Gewinn für den Auftrag zu erstatten.
2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache nicht in unserem Verantwortungsbereich, können wir die angemessene Vergütung unseres tatsächlich entstandenen Mehraufwands verlangen. Dies gilt insbesondere bei Mehraufwand, der durch vom Kunden veranlasste Unterbrechungen oder Verzögerungen des Projekts entsteht, wobei in diesem Fall unsererseits ein Anspruch auf angemessene Anpassung des Zeitplans unter Berücksichtigung angemessener wieder Anlauf besteht. Auf diesen Umstand werden wir den Kunden in Textform hinweisen.

(7) Nutzungsrechte
1. Wir räumen dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen unserer Zustimmung in Textform. Die Überlassung offener, bearbeitungsfähiger Dateien an den Kunden ist nicht geschuldet, soweit eine derartige Verpflichtung nicht in Textform vereinbart wurde. Alle Rechte an Zwischenergebnissen, Vorschlägen oder Entwürfen sowie Konzepten und Ausschreibungsbeiträgen verbleiben vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in Textform bei uns; der Kunde ist zu einer Eigennutzung nur mit unserer Zustimmung berechtigt.
2. Ist für die Leistung eine Abnahme vorgesehen, so steht die Einräumung von Nutzungsrechten unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung der Abnahme der Leistung durch den Kunden. Wir verpflichten uns, dem Kunden auf dessen in Textform äußerte Aufforderung hin die zur Nutzung unserer Leistung erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen, wenn der Kunde eine Abnahme aus berechtigten Gründen begründet verweigert und gleichwohl vor Erteilung der Abnahme zur Wahrung seiner berechtigten geschäftlichen Interessen die Nutzung der Leistung benötigt.
3. Bei unberechtigter Nutzung ist der Kunde zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei unsere weiteren Ansprüche und Rechte unberührt bleiben. Die Mindestvergütung beträgt das 1,5-fache der für die Nutzung nach den Regelsätzen von uns zum Zeitpunkt der Nutzung zu entrichtenden Vergütung. Unser Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch, soweit eine Gestaltung im Einzelfall nicht die urheberrechtlichen Schöpfungshöhe erreicht.
4. Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Gesamtleistung geschuldeten Entgelts. Es werden keine teilweisen Rechte bei teilweiser Zahlung eingeräumt. Eine Verwendung vor vollständiger Zahlung und die Nutzung von uns im Rahmen kostenlos erbrachter Bewerbungsleistung (z.B. Pitches) bereitgestellte Materialien durch den Kunden ist unberechtigt und unzulässig.
5. Soweit wir für den Kunden auftragsgemäß Fremdmaterial bereitstellen (z.B. Stock-Fotos, deren Rechte bei Dritten liegen), hat der Kunde die hierfür jeweils geltenden Beschränkungen des Nutzungsrechts zu beachten. Für Internetseiten oder mobile Apps bereitgestellte Materialien dürfen in der Regel nicht im Rahmen anderer Internetseiten oder anderer Medien verwendet werden. Unsere Haftung für Überschreitungen des Nutzungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen.
6. Wir sind - auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte - berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen unserer Eigenwerbung sowie zur Teilnahme an Wettbewerben, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden.

(8) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns bei Lieferungen von Sachen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Kaufsache durch uns ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(9) Rechnungsstellung
1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang in Textform unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.
2. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung (im Umfang von mindestens 33 % der kalkulierten Gesamtvergütung) und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil. Für Auslagen und Fremdkosten wie Studiomiete und Darstellerhonorare können wir Vorschuss verlangen.
3. Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung trotz Mahnung in Verzug oder erlangen wir Kenntnis von Umständen, die erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsunternehmen) sind wir berechtigt, sämtliche bis dorthin erbrachten Leistungen abzurechnen und unsere Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einzustellen. Wir sind ferner berechtigt, die Fortführung der Leistung von einer die voraussichtlichen Aufwendungen sowie unsere Vergütung umfassenden Vorkasse abhängig zu machen. Ansprüche oder Rechte gegen uns wegen einer berechtigten Leistungseinstellung im Verzugsfall sind ausgeschlossen.
4. Kann ein Auftrag aus nicht von uns zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. § 648 BGB), schuldet der Kunde uns für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 70 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Dem Kunden bleibt der Nachweis höherer und uns der Nachweis geringerer ersparte Aufwendungen vorbehalten.
5. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Der Kunde ist, soweit im Einzelfall nicht anders in Textform vereinbart, für eventuelle Entgelte bzw. Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für die Abgabe an die Künstlersozialkasse selbst verantwortlich und hat diese Kosten zu tragen.

(10) Mängelhaftung
1. Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen und Entwürfe befreit. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
2. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material- und verfahrensbedingte Abweichungen von Vorlagen, Animationen und Mustern in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel. Soweit solche Abweichungen nicht zu einer Einschränkung der Tauglichkeit des Endprodukts führen, liegt kein Mangel vor.
3. Wir haften nicht für die wettbewerbs-, design-, patent- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Leistungsergebnissen, ferner nicht für deren Tauglichkeit oder Zulässigkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte.
4. Die Gewährleistung für Mängel ist ausgeschlossen, wenn diese Mängel durch den Kunden selbst (mit) herbeigeführt wurden, z.B. durch von ihm gestaltete Anteile an Konzept oder Drehbuch oder andere Formen der Mitwirkung und/oder Vorgabe wie z.B. schauspielerische Leistungen, Auswahl und Bereitstellung von Drehorten, usw.. Ebenso ist die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, die von im Auftrag des Kunden einbezogenen Dritten verursacht wurden.
5. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Gleiches gilt für Leistungsstörungen, die wir nicht schuldhaft verursacht haben.
6. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Bereitstellung der Leistung an den Kunden gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Kunden ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffallen kann.
7. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Leistung oder Schäden verjähren ansonsten in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit wir nicht für Arglist zu haften haben.

(11) Sonstige Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter sowie auch entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche.

(12) Verschwiegenheit/Datenschutz
1. Wir verpflichten uns, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen des Kunden, die uns im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Vertrauliche Informationen des Kunden werden wir ausschließlich zu Zwecken der Vertragsbeziehung mit dem Kundennutzen und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht zur Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Als vertraulich gelten alle Geschäftsgeheimnisse des Kunden nach Maßgabe des Geschäftsgeheimnisgesetzes.
2. Sofern und soweit unsere Leistung die Verarbeitung personenbezogener Daten für den Kunden in dessen Auftrag nach Maßgabe von Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung zum Gegenstand hat, werden wir mit dem Kunden auf dessen Wunsch hin eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen schließen. Die Zustimmung zu Vereinbarungen, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Inhalte vorsehen, beispielsweise die Vereinbarung von Vertragsstrafen oder die Erteilung von Garantien, schulden wir nicht. Für eine sich daraus ergebenden Verzögerung oder Beeinträchtigung der Projektarbeit sind wir nicht verantwortlich. Verlangt der Kunde den Abschluss von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, die über den gesetzlichen Pflichtinhalt hinausgehen, so erstattet uns der Kunde unabhängig von einem tatsächlichen Abschluss die Kosten der rechtlichen Prüfung und Verhandlung des Vertragsvorschlags nach Maßgabe eines Stundensatz von Euro 250,00, zumindest jedoch Euro 250,00 je Vereinbarung. Gleiches gilt entsprechend für vom Kunden geforderte Verschwiegenheitsvereinbarungen oder Verschwiegenheitserklärungen, die über die Anforderungen des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen hinausgehen.

(13) Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch, sofern unsere Leistung bestimmungsgemäß im Ausland verwendet wird.
2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hamburg.

Stand dieser AGB: Juli 2023

Wir freuen uns über Ihre Anfrage!

Rufen Sie gern bei unserer Producerin Maite Roselius an,
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Collage Taucher in Raumanzug, der alte Kamera auf dem Kopf trägt und auf Felsen steht in blauPortrait von Maite Roselius, Producerin Sterntaucher Filmproduktion
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E-Mail: web@sterntaucher-filmproduktion.de
Telefon: 040 609 400 050
www.sterntaucher-filmproduktion.de

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